Layout (Arbeitshonorar) bezeichnet im Allgemeinen die Bezahlung von Sprechdienstleistung. Ein Layout setzt sich idR. aus dem sogenannten „Kommgeld“ (An- und Abfahrtskosten) und einer Bezahlung zusammen. Das Layout/ Arbeitshonorar erlaubt ausschließlich eine vorläufige Verwendung der Aufnahmen (z.B. für die Planungsphase, für interne Präsentationen oder Testläufe.)
Buyout (Verwertungshonorar) regelt die Nutzung von Sprachaufnahmen in einem bestimmten Kontext. Erst nach genauer Bestimmung des Verwertungsumfangs (wie lange, wo, auf welcher Plattform und wofür) kann die finale Höhe der Gesamtgage kalkuliert werden.
Handling – Zusätzlich zur Sprechergage berechnen wir eine 15%ige Gebühr für Casting, Dispo, Booking und KSK-Abgaben.