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Honorar

Layout (Arbeitshonorar) bezeichnet im Allgemeinen die Bezahlung von Sprechdienstleistung. Ein Layout setzt sich idR. aus dem sogenannten „Kommgeld“ (An- und Abfahrtskosten) und einer Bezahlung zusammen. Das Layout/ Arbeitshonorar erlaubt ausschließlich eine vorläufige Verwendung der Aufnahmen (z.B. für die Planungsphase, für interne Präsentationen oder Testläufe.)

Buyout (Verwertungshonorar) regelt die Nutzung von Sprachaufnahmen in einem bestimmten Kontext. Erst nach genauer Bestimmung des Verwertungsumfangs (wie lange, wo, auf welcher Plattform und wofür) kann die finale Höhe der Gesamtgage kalkuliert werden.

Handling – Zusätzlich zur Sprechergage berechnen wir eine 15%ige Gebühr für Casting, Dispo, Booking und KSK-Abgaben.

Sprechergagen

Der VDS (Verband Deutscher Sprecher:innen) publiziert jährlich einen Gagenkompass. An diesem „Kompass“ orientieren sich die meisten Sprecher:innen, aber er stellt weder eine offizielle Empfehlung, noch eine Verpflichtung dar. Jeder Sprecher und jede Sprecherin verhandeln letztendlich die Gage individuell. Bekannte Schauspieler:innen und Stimmen mit hohem Wiedererkennungswert verlangen oft höhere Gagen.

Künstlersozialabgaben

Seit 1983 bietet das KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) selbständigen Künstlern Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie ein Arbeitnehmer übernimmt sie etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge.

Neben staatlichen Mitteln finanziert sich die KSK über eine jährlich neu festgelegte prozentuelle Abgabe (2023 = 5%) auf gezahlte Entgelte im Bereich Kunst und Publizistik. Darunter fallen zB Honorare für Sprechertätigkeiten (wenn sie veröffentlicht werden), Regie, Texterstellung, Übersetzung, Komposition, uvm.

Übrigens, ob eine Abgabe gezahlt werden muss, hat nichts damit zu tun, ob der Künstler selber in der KSK ist.

Lizenzen

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine (von vielen) Verwertungsgesellschaften, die Nutzungsrechte im Auftrag (Textdichtern, Komponisten, etc.) wahrnimmt. Die GEMA sorgt in erster Linie für den Schutz des geistigen Eigentums und eine angemessene Entlohnung für ihre Mitglieder.

Oft wird royalty free fälschlicherweise mit GEMA-frei gleichgesetzt. Dabei bedeutet royalty free lediglich, dass die Rechte zur Nutzung eines Werks vorab geklärt sind. Royalty Free Lizenzen sind oft vergleichsweise günstig, weil die Musik mehrfach lizensiert / verwendet wird.

Die Qualität spielt inzwischen keine Rolle mehr bei der Frage GEMA-pflichtige oder Royalty Free Musiken. Die Entscheidung für Royalty Free erfolgt idR wegen der deutlich einfacher zu kalkulierenden Kosten.

Darüber hinaus gibt es mit Medien unter der freien Creative Commons (CC) Lizenz auch kostenfreie Musik, die auf speziellen Plattformen angeboten werden und genutzt werden können.

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