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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von der audioberlin audiotainment GmbH (nachfolgend “audioberlin” genannt) geändert oder ausgeschlossen wurden.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, Sprechern oder Auftraggebern von audioberlin werden auch dann, wenn ihnen audioberlin nicht nochmals ausdrücklich widerspricht, nicht Vertragsbestandteil.

3. Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr. Aufschläge für Zeiten außerhalb der Geschäftszeiten: 18.00 – 20.00 Uhr +20%; ab 20.00 Uhr, sowie samstags, sonntags und feiertags +50%.

4. Alle Angebote sind freibleibend. Preise verstehen sich, falls nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, inklusive Personal, sowie grundsätzlich exklusive Mehrwertsteuer. audioberlin behält sich an allen Kalkulationen, Zeichnungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen die Eigentums- und Urheberrechte vor und diese dürfen nicht ohne Absprache Dritten zugänglich gemacht werden.

5. Jede Buchung, auch telefonisch gilt als verbindlich. Buchungen, die nicht 24 Stunden vor Produktionsbeginn storniert werden, werden mit 100% der gebuchten Zeit und ggf. zzgl. eines Sprecher-Ausfallhonorars berechnet.

6. audioberlin garantiert die Archivierung sämtlicher Daten bis 3 Monate nach Produktionsabschluss.

7. Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrages veranlasst. Es besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung die Befugnisse des Auftraggebers zu überprüfen. Es besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung, außer dies wird vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt.

8. Bei Auftragserteilung den Werbekunden, das Produkt, den Einsatzbereich und die Verwertungsdauer für die Produktion oder Dienstleistung anzugeben. Änderungen sind audioberlin unverzüglich mitzuteilen.

9. Falls bei Produktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geschützte Werke, Musik oder Sprache, Verwendung finden, die nicht Bestandteil des Angebots sind, so ist der Auftraggeber allein für die Klärung, Einholung und Vergütung aller an diesem Material bestehender Ansprüche Dritter verantwortlich, soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, oder audioberlin ausdrücklich mit der Klärung beauftragt wurde.

Der Auftraggeber ist in einem solchen Fall verpflichtet audioberlin generell von Ansprüchen dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung des vom Auftraggeber gewünschten Materials erhoben werden. Der Auftraggeber wird hiermit darüber informiert, dass nicht zu reinen Privatzwecken vorgenommene Veröffentlichungen, Vervielfältigungen und/ oder Verbreitungen, sowie jede andere Art der kommerziellen und/ oder öffentlichen Verwertung von urheber- und/ oder leistungsschutzrechtlich geschützten Werken, Musik oder Sprache, ohne entsprechende Genehmigung ungesetzlich sind. Rechte seitens Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) sind nicht übertragbar, so dass sie durch Zahlungen des Auftraggebers an audioberlin nicht abgeltbar sind, oder abgegolten werden.

10. Terminzusagen des Auftragnehmers zu Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen., jedoch ohne Gewähr. Für Verzögerungen, die durch Fremdleistung entstehen, übernimmt der Auftraggeber keinerlei Haftung. Für Verzögerungen durch Verschulden des Auftragnehmers im Ablauf eines Produktionsvorganges haftet dieser nur bis zur Höhe der durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistung. Fremdleistungen, sowie mittelbare Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen.

11. Als Zahlungsbedingungen gelten die auf der Rechnung vermerkten Bedingungen. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt, außer es gibt mit dem Auftraggeber eine anderslautende schriftliche Vereinbarung.

12. Für Fremdleistungen im Verlaufe einer Auftragsdurchführung ist audioberlin als Auftragnehmer grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen. Der Auftragnehmer übernimmt nach bestem Wissen und Gewissen die Vermittlung, sowie ggf. die Verauslagung solcher Fremdleistungen gegen den branchenüblichen Aufschlag und zu verauslagenden Kosten (Sprechergagen, Porto, Taxikosten, Kurierdienste, etc.).

13. Die Produktionen und verkauften Waren inklusive aller Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von audioberlin. Ton- und Text-Schöpfungen und alle Aufführungsrechte oder Vervielfältigungsrechte, die im Rahmen des Auftrages durch audioberlin erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben ebenfalls bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Auftrag oder anderen Aufträgen des Auftraggebers bei audioberlin. audioberlin ist berechtigt, dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung die weitere Nutzung und Verwertung einer von ihm erstellten Produktion oder Dienstleistung zu untersagen, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung mehr als 20 Tage in Verzug befindet.

14. Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den vom Auftragnehmer erstellten Produktionen und Werken gerichtet ist. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erstellten Produktionen und Dienstleistungen gehen ausschließlich im vereinbarten Umfang, für die vereinbarte Zeit und für den vereinbarten Zweck auf den Auftraggeber über. Alle Entwürfe und fertigen Produktionen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Dessen Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keine Vergütungsminderung zur Folge und begründen auch kein Miturheberrecht.

15. Weder mit der Auftragserteilung noch mit der Bezahlung der bestellten Produktion oder Dienstleistung begründet sich eine Exklusivität oder ein Konkurrenzverbot zu Lasten des Auftragnehmers. Ausnahmen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Ablauf des zeitlich begrenzten Verwertungsrechts des Auftraggebers die von ihm erstellten Produktionen und Dienstleistungen anderweitig zu verwerten, soweit nicht Persönlichkeitsrechte oder Leistungsschutzrechte des Auftraggebers dieser Verwertung entgegenstehen.

16. audioberlin ist berechtigt, alle Produktionen und Dienstleistungen oder Teile davon, die im Auftrag von Kunden entstanden sind, zum Zweck der Eigenwerbung unentgeltlich zeitlich und räumlich uneingeschränkt in allen Medien zu nutzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dazu den Namen des Auftraggebers oder des Sprechers zu nennen.

17. audioberlin erstellt Produktionen auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers. Vom Auftraggeber zur Produktion übermittelte Texte gelten als genehmigt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler in Texten, die vom Auftraggeber übermittelt oder freigegeben wurden.

18. Reklamationen an vom Auftragnehmer erstellten Produktionen müssen umgehend nach Zugang geltend gemacht werden.

19. audioberlin liefert die Produktionen nach den Wünschen des Auftraggebers per eMail, Internet, Post oder mittels anderer Zustelldienste. Der Auftragnehmer haftet nicht bei Verlust oder Verspätung bei der Auslieferung, weder für direkt entstandene oder Folgeschäden oder -einbußen.

20. audioberlin haftet nicht für den Inhalt der Produktionen. Insoweit wird der Auftragnehmer ausschließlich auf Weisung und im Interesse des Auftraggebers tätig. Der Auftragnehmer übernimmt daher keine Haftung für wettbewerbs-, urheber-, marken- und sonstige rechtliche Folgen einer Produktion, die aus vom Auftraggeber vorgegebenem Inhalt und Form herrühren, und zwar weder im Verhältnis zum Auftraggeber noch im Verhältnis zu Dritten. Dies gilt auch bei Produktionen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber über die eigene Dienstleistung hinaus abwickelt oder bei der der Auftragnehmer Regie führt. In jedem Fall ist die Haftung vom Auftragnehmer aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Verschulden aus Vertragsschluss oder aus Rechtsgrundlagen des Deliktsrechts oder des Rechts des gewerblichen Rechtsschutzes ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Inhaber vom Auftragnehmer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen.

21. audioberlin behandelt die Daten von Auftraggebern vertraulich und stellt diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, wie es die Datenschutzgesetze erlauben oder der Auftraggeber hierin einwilligt. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er die Daten Ihrer Auftraggeber und Sprecher elektronisch verarbeitet.

22. audioberlin setzt elektronische Medien (Internet, E-Mail) ein. Dies gilt auch für die Zustellung von Rechnungen, Gutschriften und Mahnungen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die missbräuchliche Nutzung oder Manipulation von Daten oder Dateien entstehen, die auf den Internetseiten des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt werden.

Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort der wechselseitigen Vertragspflichten ist Berlin. Zahlungen haben die Auftraggeber in Abänderung des § 270 BGB am Sitz der audioberlin audiotainment GmbH zu leisten. Wählen sie einen unbaren Zahlungsweg, so tragen die Auftraggeber das Risiko rechtzeitigen Zahlungseingangs.

2. Gerichtsstand für alle gerichtliche Streitigkeiten ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien einschließlich der hier niedergelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Sollte eine Klausel der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vertragsregelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen der Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Regelungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.